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Wallfahrten und Prozessionen wieder möglich

Allgemeines Verbot mit Wirkung vom 27. April aufgehoben

Würzburg (POW) Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran hat das allgemeine Verbot von Wallfahrten und Prozessionen im Bistum Würzburg mit Wirkung vom Dienstag, 27. April, aufgehoben. Wallfahrten und Prozessionen sind nun wieder bis zu einer Höchstteilnehmerzahl von 100 Personen gestattet. „Kurzfristig und überraschend“ habe die bayerische Staatskanzlei auf Nachfrage des Katholischen Büros Bayern geantwortet, sie habe keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung von Wallfahrten, heißt es dazu auf der Homepage des Liturgiereferats des Bistums.

Voraussetzung für die Durchführung von Wallfahrten und Prozessionen seien die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Corona. Dazu gehören unter anderem das Tragen von FFP2-Masken ab dem 15. Lebensjahr sowie ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Teilnehmern aus verschiedenen Hausständen. Das Liturgiereferat hat darüber hinaus Hinweise und Empfehlungen erarbeitet. So wird beispielsweise empfohlen, nur kleinere Gruppenwallfahrten zu organisieren und Wallfahrten eher als Stationenwege zu gestalten. „An Stationen lassen sich Impulse und Gebete den Schutzvorgaben entsprechend besser gestalten als im Gehen“, heißt es dazu in der Handreichung. Anstelle einer Prozession könnten unterschiedliche Gottesdienstformen an festen Stationen in der Flur oder an Gedenkorten gefeiert werden. So könne etwa eine Messe auf freiem Feld statt einer Flurprozession gefeiert werden. Eine weitere Option sei, dass nur das Allerheiligste den Weg beschreitet, während die Gläubigen mit großem Abstand untereinander ein Spalier für die Monstranz und den liturgischen Dienst bilden.

Die aktuellen Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste sowie Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung von Wallfahrten und Prozessionen stehen auf der Homepage des Liturgiereferats (https://liturgie.bistum-wuerzburg.de/) bereit.