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Neue Genehmigungsordnung nach Ende des Bau-Moratoriums

Anträge auf Baumaßnahmen wieder möglich – Informationen gehen an die Kirchen- und Pfründestiftungen – Bezuschussung richtet sich künftig nach dem Ergebnis der bistumsweiten Gebäudekategorisierung

Würzburg (POW) Mit dem Ende des dreijährigen Bau-Moratoriums tritt zum 1. August 2022 die neue Ordnung für die Genehmigung von Baumaßnahmen der Kirchen- und Pfründestiftungen in der Diözese Würzburg in Kraft. Bis zu 4000 Euro besteht für die Kirchenstiftungen Handlungsfreiheit. Details zum Genehmigungsverfahren sind in der geänderten Ordnung beschrieben. Änderungen gibt es auch beim Statut der Diözesanbaukommission.

Vorläufige Voraussetzung für eine Genehmigung von Baumaßnahmen an nicht kategorisierten Gebäuden ist nach den Worten von Finanzdirektor Ordinariatsrat Sven Kunkel, dass die jeweilige Stiftung über ausreichend finanzielle Mittel verfügt oder eine Finanzierung durch Dritte erfolgt, außerdem die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Stiftung dauerhaft sichergestellt ist und die Finanzierung ohne diözesanen Zuschuss erfolgt. „Notmaßnahmen und dringend notwendige Maßnahmen aufgrund staatlicher und behördlicher Auflagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis wurden durch die Diözesanbaukommission auch während des Bau-Moratoriums genehmigt und von der Diözese bezuschusst. Diese Praxis wird auch nach dem Ende des Bau-Moratoriums fortgesetzt“, betont Kunkel (siehe POW-Interview).

Nach erfolgter Kategorisierung im Pastoralen Raum können Anträge auf Genehmigung von Baumaßnahmen aller Art mit diözesanem Zuschuss gestellt werden. Die Zuschüsse werden in einer separaten Zuschussrichtlinie geregelt, welche nach Verabschiedung in den verantwortlichen Gremien veröffentlicht werden. Die Kirchenstiftungen erhalten in den kommenden Tagen ein Infoschreiben von Finanzdirektor Kunkel und Katja Mark-Engert, Leiterin der Abteilung Liegenschaften und Bau, mit ersten Informationen. Der ausführliche Text der neuen Ordnung wie auch eine Präsentation mit Schaubildern und das neue Antragsformular für Baumaßnahmen werden zeitgleich im Intranet des Bistums in der Gruppe Bauwesen zur Verfügung gestellt. Zudem werden ab dem Herbst entsprechende Schulungen für Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger durchgeführt. 

Mark-Engert rechnet nach dem Bau-Moratorium mit einem erhöhten Aufkommen an Baumaßnahmen. „Bis zum Abschluss der Kategorisierung der kirchlichen Gebäude werden wir uns zunächst auf Not- und substanzerhaltende Maßnahmen konzentrieren.“

Die Referate Bau, Telefon 0931/38678000, E-Mail referat-bau@bistum-wuerzburg.de, und Liegenschaften, Telefon 0931/38675000, E-Mail referat-liegenschaften@bistum-wuerzburg.de, sowie die Verwaltungsreferenten vor Ort stehen für Rückfragen bereit.